Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub und dieser Urlaubsanspruch wird größtenteils durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. In einigen Fällen kann jedoch auch davon abgewichen werden, dies muss aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag festgelegt worden sein. Für einige Arbeitnehmer gelten Sonderregelungen, diese sind Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub / Elternzeit, Jugendliche unter 18 Jahren, behinderte Menschen, Heimarbeiter, Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende und Seeleute.
Dieser Urlaub steht jedem Arbeitnehmer im Normalfall zu:
Grundsätzlich beträgt der Urlaubsanspruch 24 Werktage pro Jahr. Als Werktage zählen hier alle Kalendertage, die keine Feiertage oder Sonntage sind. Der Samstag etwa zählt auch zu den Werktagen. Allerdings kann es auch hier Unterschiede geben, z.B. bei Arbeitsverträgen, die anstatt einer 6-Tage-Woche nur eine 5- oder 4-Tage-Woche beinhalten, vermindert sich auch der Urlaubsanspruch auf 20 Werktage bzw. 16 Werktage. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitnehmer nun volle 8 Stunden am Tag arbeitet oder etwa nur 4 Stunden. Der Urlaubsanspruch gilt sowohl für Vollzeit- wie auch für Teilzeit-Arbeitnehmer.
Wer eine neue Arbeitsstelle beginnt, hat für das erste halbe Jahr keinen vollen Urlaubsanspruch. Hier gilt, für die ersten sechs Monate bekommt der Arbeitnehmer pro Monat einen Tag Urlaub gut geschrieben.
Sollen dem Arbeitnehmer mehr als die 24 Urlaubstage zugestanden werden, muss dies im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag vereinbart werden. Bei weniger Urlaubstagen geht dies allerdings nur über Tarifverträge des Baugewerbes.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren richten sich die Urlaubstage nach dem Alter: unter 16 Jährige bekommen mindestens 30 Werktage, unter 17 Jährige mindestens 27 Werktage und unter 18 Jährige noch mindestens 25 Werktage.
Sind Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub oder der Elternzeit, so wird mit jedem Monat ein Werktag vom Urlaubsanspruch gestrichen.
So ähnlich sieht es auch bei Wehrdienstleistenden / Zivildienstleistenden aus: für jeden vollen Kalendermonat Wehrdienst gibt es einen Werktag weniger Urlaub pro Jahr.
Behinderte Menschen bekommen pro Wochenarbeitstag einen Tag Urlaub im Jahr mehr. Haben sie etwa eine 6-Tage-Woche, so bekommen sie 6 Tage Urlaub mehr im Jahr, bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage usw.
Sollte es einmal zu Problemen kommen diesen, jedem Arbeitnehmer zustehenden, Urlaubsanspruch auch durchzusetzen, sollte ein Rechtsanwalt Würzburg eingeschaltet werden, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.